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Flurneuordnung

Flurneuordnung ist ein Gemeinschaftswerk, an dem viele Beteiligte mitwirken. In der Zusammenarbeit zwischen der Teilnehmergemeinschaft, den Flurbereinigungsbehörden, den Trägern öffentlicher  Belange, den  Bürgern und der Gemeinde werden für das jeweilige Flurbereinigungsgebiet gem. § 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) optimierte Lösungsansätze und Strategien entwickelt. Die Umsetzung des für ein Flurneuordnungsverfahren entwickelten Gesamtkonzeptes (Plan nach § 41 FlurbG) erfolgt in „verteilten Rollen“.

Der Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg hat die Aufgabe, für seine Mitglieder dieses Gesamtkonzept umzusetzen und den damit verbunden Zahlungsverkehr, die Buchhaltung und die Zuschussverwaltung sicher zu stellen.

Die Flurneuordnungsverfahren sind gemäß § 2 FlurbG  „behördlich geleitete Verfahren“.

Die Leitung liegt bei den jeweils zuständigen Flurbereinigungsbehörden, die bei den Landratsämtern angesiedelt sind. Die Steuerung der Flurneuordnungsaufgaben in Baden-Württemberg, die Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG, die Bewilligung und Abrechnung von Zuschüssen, die Rechts- und Fachaufsicht über die Flurbereinigungsbehörden, liegt bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung  in Stuttgart.

Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung erhalten sie weitere interessante Informationen zum Thema Flurneuordnung, wenn sie die entsprechenden Punkte in der Navigation anklicken.

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