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Die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

| 10.05.2010 | Das Positionspapier der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) mit dem Titel „Die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013“ wurde veröffentlicht. Darin legen die Branchenvertreter ihre Prioritäten für die neue EU-Haushaltsperiode 2014 – 2020 fest. Gefordert werden insbesondere die Beibehaltung der verbleibenden Marktinstrumente und die Einführung zusätzlicher Maßnahmen sowie die Sicherstellung ausreichender Direktzahlungen. Der Modus der Beihilfen soll dabei auf Basis von gemeinsamen objektiven Kriterien zwischen den EU-Staaten angeglichen werden, um Landwirte EU-weit fair und gleichwertig zu behandeln.

Die Kriterien sollen es den Mitgliedsstaaten erlauben, unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrem Land Rechnung zu tragen, dabei jedoch ein schwerfälliges und komplexes Zahlungssystem zu vermeiden. Die weitere Förderung der benachteiligten Gebiete ist COPA/COGECA ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig wird unterstrichen, dass sich die Landwirte in erster Linie als Unternehmer fühlten und einen möglichst großen Teil ihres Einkommens am Markt erwirtschaften wollten. Die Agrarpolitik müsse sie dazu aber auch in die Lage versetzen, nämlich durch die Stärkung ihrer Position in der Lebensmittelkette und durch Maßnahmen zur Verbesserung in der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus sollen Bauern mehr Anreize erhalten, um die von der Gesellschaft geschätzten Umweltdienstleistungen auch tatsächlich erbringen zu können. Hier schlagen COPA/COGECA die Brücke zur ländlichen Entwicklung und zu den über die Zweite Säule geförderten „Neuen Herausforderungen“, insbesondere Klimawandel und Auflagen in der Wasserwirtschaft.

Außerdem wird eine größere Kohärenz zwischen den EU-Maßnahmen für die Landwirtschaft und flankierenden Politikbereichen verlangt. Um all diese Dinge in Angriff nehmen zu können, halten COPA/COGECA einen starken Agrarhaushalt für unerlässlich.

(Das vollständige Positionspapier kann beim VTG-BW angefordert werden).

Agrarrecht soll weiter entrümpelt werden

| 10.05.2010 | Die Bundesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, das Dickicht an rechtlichen Vorschriften von überflüssigen Vorschriften zu befreien. Der vorliegende Gesetzentwurf über die weitere Bereinigung von Bundesrecht zielt u.a. auf den Agrarbereich.

Beispielsweise soll das Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung aufgehoben werden. Mit diesem Gesetz aus dem Jahr 1953 wurde die Bundesregierung ermächtigt, Bürgschaften für landwirtschaftliche Siedlungsdarlehen zu übernehmen oder Ländern mit solchen Bürgschaften etwaige Ausfälle zu erstatten.

Ersatzlos gestrichen werden soll ferner eine Vorschrift im Bundesjagdgesetz zum Ablauf von Jagdpachtverträgen. Schließlich wird mit dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Übergangsvorschriften und Befristungen aufgehoben, die im Zuge der deutschen Einheit erlassen worden waren.

Siedlungsnähe wird bei der Wertermittlung nicht mehr berücksichtigt.

| 10.05.2010 | Die bisherige Unterscheidung zwischen „reinen“ und „begünstigten“ Flächen der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Wertermittlung entfällt künftig. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ohne Änderungen zu.

Mit der Neuregelung fallen die bisherigen Vorschriften zu den besonderen land- und forstwirtschaftlichen Flächen weg. Diese Vorschriften sollten sicherstellen, dass die Lage von Agrarflächen in der Nähe von Siedlungen bei der Wertermittlung besonders berücksichtigt wurde.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Vorfeld vergeblich für den Erhalt der Regelung eingesetzt und darauf hingewiesen, dass sich die Unterscheidung zwischen innerlandwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Wertbestimmungsfaktoren in der Sachverständigenpraxis bewährt und zu sachlichen Bewertungsergebnissen geführt habe. Dem gegenüber argumentiert die Bundesregierung, dass die Wirkung einer nahen Siedlung auf den Bodenwert in der Praxis vielfach nicht eindeutig zu bestimmen sei. Mit dem Verzicht auf die Berücksichtigung der Siedlungsnähe werde das spekulative Element bei der Wertermittlung landwirtschaftlicher Nutzflächen vermindert und sichergestellt, dass siedlungsnahe landwirtschaftliche Nutzflächen auch nur zu landwirtschaftsüblichen Preisen verkauft werden könnten.

Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutacherausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die Novelle löst die bisherige Wertermittlungsverordnung von 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung werden der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst. So werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.

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